Die Therme 51° ist ein zugelassenes Kurhaus.
Nach erfolgter Kostengutsprache Ihrer Versicherung für die ärztliche und therapeutische Behandlung stellen wir Ihnen gerne ein Angebot für den Aufenthalt in einem Zimmer nach Wunsch zu.
Individuelle, auf Ihre Bedürfnisse abgestimmte Angebote, und die angenehme Atmosphäre unseres Hauses tragen zu Ihrer raschen Genesung bei.
Eine Kur muss immer vor Antritt durch Ihre Krankenkasse bewilligt werden.
Was müssen Sie unternehmen, um eine Kur zu erhalten?
Antragstellung durch Ihren Hausarzt bei Ihrer Krankenkasse/Versicherung am besten mit Ihrem Wunschhaus bei einer stationären Kur.
Was beinhaltet eine ambulante Kur?
Wenn Sie nicht im Therme 51 wohnen, ist die Benutzung des Thermalbads kostenpflichtig.
Sie vereinbaren einen Arzttermin (viele Krankenkassen verlangen eine Eintritts- sowie Austrittsvisite, eventuell auch eine Zwischenkontrolle bei einem Kurarzt vor Ort), und die Physiotermine bei uns. Bitte bringen Sie zum ersten Termin bei uns die folgenden Unterlagen mit:
- Physiotherapieverordnung (nicht älter als 5 Wochen)
- Krankenkassenkarte oder Unfallschein,
- Kurbewilligung der Krankenkasse
Was beinhaltet eine stationäre Kur?
Bitte teilen Sie uns bei der Reservation mit, dass Sie eine bewilligte Kur machen und bringen Sie die Bewilligung Ihrer Krankenkasse sowie Ihre Krankenkassenkarte oder Unfallschein mit.
Am Anreisetag erhalten Sie von uns Ihren Termin bei unserem Kurarzt ( falls dies von Ihrer Kasse verlangt wird ) und Ihre Physiotermine.
Haben Sie Pflegepersonal?
Nein, wenn Sie bei uns wohnen, sollten Sie selbstständig sein oder, wenn Sie Hilfe brauchen, in Begleitung einer 2. Person sein. Wir arbeiten jedoch mit Pflegefachfrau Angela Ferrari vor Ort zusammen. Sie ist gerne bereit, Ihnen zu assistieren. Bitte fragen Sie bei der Buchung nach, welche Hilfeleistungen Ihnen zur Verfügung gestellt werden können.
Wie viele Behandlungen habe ich pro Tag?
In der Regel 1 Behandlung von 25 Minuten pro Tag.
Bei einer bewilligten Kur werden auch 2 Behandlungen je 25 Minuten am Tag übernommen, dies muss allerdings vom Arzt so verordnet sein und auch auf dem Verordnungsformular angekreuzt werden.
Wer zahlt die Rechnung?
Bei einem Krankheitsfall: Der Patient bezahlt die Rechnung und reicht die Unterlagen zur Rückerstattung bei seiner Krankenkasse ein. Bei einem Unfall nach UVG Recht: Wir können durch Ihren vorliegenden Unfallschein direkt mit der Unfallversicherung abrechnen.
Sie haben noch offene Fragen? Stellen Sie uns diese per Mail info@therme51.ch oder rufen Sie uns an +41 27 472 21 90.
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Kurpauschalen
Gesundheit ist die Summe aller Krankheiten, die wir nicht haben. Finden Sie mit einer Badekur am Fusse der Gemmi zurück zu Ihrer Gesundheit.
Die Leukerbadner Kurwoche ist eines unserer beliebtesten Angebote und dient der Linderung von Beschwerden sowie dem Aufrechterhalten der Lebensqualität.
Wir unterstützen Sie durch individuelle Betreuung, ein vielseitiges Angebot, gesunder Luft und Bewegung auf Ihrem Weg.
- 6 Übernachtungen im Hotel mit Frühstück
- Tägliche Benützung unseres Heilbades, Dampfbad, Sauna und Infrarot
- Täglich 4-Gang Abendmenu in unserem Restaurant Quellenstube
- 6 medizinische Teilmassagen (25 Min.) aus unserem Programm
- 1 Gesichtsbehandlung aus unserem Grundprogramm bis 160.-
- Alle inklusiven Leistungen der Leukerbad Plus Karte
Preis auf Anfrage
Achtung: die Verfügbarkeiten der Massagen muss noch vom Haus bestätigt werden.
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Kurarzt und Pflege
Kurarzt Volksheilbad / Dr. Antonin Dufek
Untere Maressenstrasse 2 3954 Leukerbad
Tel Leukerbad 027 470 17 21E-Mail: Anfrage Kureintritt
Pflegefachfrau / Angela Ferrari
Bitte beachten Sie, dass unsere Patienten selbständig sein sollten. Für Beratung und kleine Hilfestellungen stehen wir Ihnen oder Frau Ferrari nach Voranmeldung jederzeit gerne zur Verfügung. 079 424 98 27 oder per Mail: Anfrage
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Antragsformulare
1. Wozu dient eine Badekur?
Die Badekur ist eine der traditionellsten Behandlungsmethoden der Medizin. Am modernen Badekurort wird neben dem Thermalwasser das ganze Spektrum der physikalischen Medizin, wie Physiotherapie, Diätetik und Gesundheitsbildung, eingesetzt. Die Auswahl der Therapien, ihre Intensität und Frequenz wird zu Beginn der Badekur vom Arzt am Badekurort nach der individuellen Diagnose verordnet und im Verlauf kontrolliert. Für Badekuren eignen sich mobile Patienten ohne Pflegebedürftigkeit gemäss Indikationenliste.
2. Praktisches Vorgehen beim Verschreiben einer Badekur
Die Badekur muss vom Hausarzt mit dem Formular „Ärztliche Verordnung für Badekuren“ verschrieben und vom Patienten rechtzeitig vor Kurbeginn an den Kostenträger weitergeleitet werden. Der Arzt am Badekurort ist für eine schriftliche Überweisung mit Dokumentation zur Verordnung und Kontrolle der Therapien dankbar. Der Hausarzt wird nach Kurende einen Schlussbericht erhalten. Normalerweise dauert eine Badekur 3 bis 4 Wochen, um auch den gewünschten Langzeiteffekt zu bewirken.
Die Anmeldung für Unterkunft und Arztkonsultation am Badekurort erfolgt durch den Patienten selber.
3. Finanzierung der Badekur
Von Gesetzes wegen beträgt der tägliche Kurbetrag als Pauschalentschädigung für alle Aufwendungen mindestens Fr. 10.–. Weitergehende Leistungen der Krankenkassen können sich aufgrund der reglementarischen Bestimmungen sowie aus allfälligen Zusatzversicherungen ergeben. Für die Abklärung und Behandlung anderer Krankheiten, die akut während der Badekur auftreten, hat die Krankenkasse zusätzlich aufzukommen.
4. Anfrage an die Zusatzversicherung.
Sollten Sie eine Zusatzversicherung haben , prüfen Sie Ihre Police. Je nach Vertrag erhalten Sie bis zu Fr. 120.– pro Tag an Ihre Kur. Wir empfehlen immer, im Vorfeld die Kur bewilligen zu lassen.